Was ist fdgb-feriendienst?

Der FDGB-Feriendienst war eine staatliche Organisation in der DDR, die für die Organisation und Durchführung von Urlaubs- und Erholungsreisen für Arbeitnehmer zuständig war. FDGB steht für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, der in der DDR die einzige Gewerkschaft war.

Der FDGB-Feriendienst wurde 1949 gegründet und hatte das Ziel, den Arbeitern und Angestellten erschwinglichen Urlaub und Erholung zu ermöglichen. Dazu gehörten sowohl Reisen innerhalb der DDR als auch ins Ausland.

Der Feriendienst war verantwortlich für die Bereitstellung von Ferienheimen, Erholungsheimen, Ferienlagern und Hotels im In- und Ausland. Diese Einrichtungen wurden von den Arbeitnehmern zu günstigen Preisen genutzt. Der FDGB-Feriendienst bot auch organisierte Gruppenreisen für Familien, Arbeitgeber und Gewerkschaftsmitglieder an.

Der FDGB-Feriendienst wurde nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 aufgelöst und die Ferienheime und -heime wurden privatisiert oder anderweitig genutzt.

Die Urlaube und Erholungsreisen, die vom FDGB-Feriendienst organisiert wurden, galten als privilegiert, da nicht jeder DDR-Bürger Zugang dazu hatte. Die Auswahl und Vergabe der Plätze erfolgte oft über Betriebsräte oder Gewerkschaften.

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