In Deutschland werden Fahrzeuge anhand ihrer Bauart, ihres Gewichts und ihrer Nutzung in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt. Diese Einteilung ist wichtig für die Zulassung, die Besteuerung und die Versicherung von Fahrzeugen. Die maßgebliche Grundlage für die Einteilung ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Wichtige Fahrzeugklassen:
Krafträder (Klasse L): Diese Klasse umfasst zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Hierzu gehören Kleinkrafträder, Motorräder, Roller und Quads.
Personenkraftwagen (Klasse M1): PKW sind Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind und maximal acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz haben. Eine Unterteilung erfolgt oft nach Karosserieform (z.B. Limousine, Kombi, SUV) und Fahrzeugsegment (z.B. Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse).
Nutzfahrzeuge (Klasse N): Diese Klasse umfasst Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Gütertransport bestimmt sind. Dazu gehören Lieferwagen, Lastkraftwagen (LKW) und Sattelzugmaschinen. Die Unterteilung erfolgt nach zulässigem Gesamtgewicht.
Kraftomnibusse (Klasse M2 und M3): Busse dienen der Beförderung von Personen und haben mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Klasse M2 umfasst Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 5 Tonnen, Klasse M3 Fahrzeuge über 5 Tonnen.
Anhänger (Klasse O): Anhänger sind Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden. Die Einteilung erfolgt nach zulässigem Gesamtgewicht.
Weitere Unterscheidungen:
Neben den Hauptklassen gibt es zahlreiche weitere Unterscheidungen, beispielsweise nach Antriebsart (z.B. Verbrennungsmotor, Elektromotor, Hybrid), Emissionsklasse und Aufbauart. Diese Merkmale sind für die Besteuerung und die Einhaltung von Umweltauflagen relevant.
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