Der Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) ist eine Maßnahme des Betreuungsrechts in Deutschland. Er schränkt die Geschäftsfähigkeit eines Betreuten in bestimmten Bereichen ein.
Was ist der Einwilligungsvorbehalt?
Ein Einwilligungsvorbehalt wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn ein Betreuter aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann und die Gefahr besteht, dass er sich oder sein Vermögen schädigt. In diesem Fall bedürfen bestimmte von ihm vorgenommene Rechtsgeschäfte der Einwilligung seines Betreuers, um wirksam zu sein.
Wichtige Aspekte:
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