Was ist e.v.?

Eingetragener Verein (e.V.)

Ein eingetragener Verein (e.V.) ist in Deutschland eine juristische Person des Privatrechts, die auf der freiwilligen und dauerhaften Vereinigung von mindestens sieben Personen basiert. Er verfolgt einen gemeinsamen, in der Satzung festgelegten Zweck. Der e.V. ist eine der häufigsten Rechtsformen für Vereine in Deutschland.

Wichtige Aspekte des e.V.:

  • Entstehung und Eintragung: Die Gründung eines e.V. erfordert eine Vereinssatzung, die von den Gründungsmitgliedern verabschiedet wird. Der Verein muss beim zuständigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Durch die Eintragung erhält der Verein den Zusatz "e.V.".

  • Zweck: Der Zweck des Vereins muss in der Satzung klar definiert sein und darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein. Ein Verein kann jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, solange diese dem ideellen Zweck dienen und nicht im Vordergrund stehen. Siehe auch: Gemeinnützigkeit.

  • Organe: Die typischen Organe eines e.V. sind der Vorstand (gesetzlicher Vertreter) und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan und wählt den Vorstand.

  • Haftung: Der Verein haftet grundsätzlich mit seinem Vermögen. Die Haftung der einzelnen Mitglieder ist in der Regel auf den Vereinsbeitrag beschränkt. Der Vorstand kann jedoch persönlich haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt.

  • Gemeinnützigkeit: Viele Vereine sind gemeinnützig. Die Gemeinnützigkeit ermöglicht es dem Verein, Spenden entgegenzunehmen und von Steuervergünstigungen zu profitieren. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss der Verein einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen.

  • Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft in einem e.V. ist freiwillig. Mitglieder haben Rechte und Pflichten, die in der Satzung festgelegt sind.

  • Auflösung: Ein Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung, durch gerichtliche Entscheidung oder durch Insolvenz aufgelöst werden.

Der e.V. ist eine flexible und bewährte Rechtsform für viele Arten von Organisationen, von Sportvereinen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen.