Was ist drittschadensliquidation?
Drittschadensliquidation
Die Drittschadensliquidation ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und beschreibt die Situation, in der ein Schaden, der einem Dritten entstanden ist, von einer Versicherung reguliert wird, die eigentlich für einen anderen Vertragspartner abgeschlossen wurde. Im Kern geht es darum, dass der Geschädigte (der Dritte) seinen Schaden nicht direkt vom Schädiger, sondern von dessen Versicherung erstattet bekommt.
Grundprinzip:
- Ein Versicherungsnehmer verursacht einen Schaden.
- Der Geschädigte (Dritte) hat einen Anspruch auf Schadenersatz.
- Die Versicherung des Versicherungsnehmers reguliert den Schaden direkt mit dem Geschädigten.
Beispiele:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert den Schaden des Unfallopfers.
- Haftpflichtversicherung: Jemand beschädigt das Eigentum einer anderen Person. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers reguliert den Schaden.
Wichtige Aspekte:
- Direktanspruch: In vielen Ländern (wie z.B. Deutschland) hat der Geschädigte (der Dritte) einen direkten Anspruch gegen die Versicherung des Schädigers. Mehr Infos zum Thema Direktanspruch.
- Prüfpflicht der Versicherung: Die Versicherung ist verpflichtet, den Schaden zu prüfen und festzustellen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und in welcher Höhe der Schaden zu ersetzen ist.
- Schadenersatzanspruch: Der Schadenersatzanspruch des Geschädigten richtet sich nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. Mehr Infos zum Thema Schadenersatzanspruch.
- Regress: Unter Umständen kann die Versicherung Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, wenn dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Mehr Infos zum Thema Regress.
Abgrenzung zur Eigenschadenregulierung:
Im Gegensatz zur Drittschadensliquidation reguliert die Versicherung bei der Eigenschadenregulierung einen Schaden, der dem Versicherungsnehmer selbst entstanden ist. Mehr Infos zum Thema Eigenschadenregulierung.