Der Begriff "Dienstherr" bezieht sich auf eine Organisation oder Instanz, die Mitarbeiter oder Beamte beschäftigt und für deren Arbeitsverhältnis verantwortlich ist. In der Regel handelt es sich dabei um staatliche Behörden, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, die im öffentlichen Dienst tätig sind.
Der Dienstherr ist für die Einstellung, die Entlohnung, die Arbeitsbedingungen und die allgemeine Verwaltung der Mitarbeiter zuständig. Er muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter ihre Pflichten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfüllen und bietet ihnen dafür im Gegenzug bestimmte Rechte und Leistungen.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten besondere Regelungen für Dienstherrn, Mitarbeiter und Beamte, die in speziellen Gesetzen und Verordnungen festgehalten sind. Dazu gehören beispielsweise das Beamtenrecht, das Tarifrecht und das Personalvertretungsrecht, die die Rechte und Pflichten aller Beteiligten regeln.
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