Was ist dienstherr?

Ein Dienstherr ist im deutschen Beamtenrecht die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Trägerin der Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten ist. Vereinfacht gesagt, ist der Dienstherr der "Arbeitgeber" von Beamten.

Wichtige Aspekte rund um den Dienstherrn:

  • Trägerschaft: Der Dienstherr kann der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder ein anderer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die genaue Zuordnung hängt von der Beschäftigungsbehörde ab.

  • Rechte und Pflichten: Der Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten. Zu den Rechten gehören beispielsweise die Befugnis zur Weisung, Versetzung und Beförderung. Zu den Pflichten zählen Fürsorgepflicht, Gewährung von Besoldung und Versorgung.

  • Weisungsbefugnis: Der Dienstherr, vertreten durch seine Behördenleiter, hat das Recht, Beamten Anweisungen zu erteilen. Die Grenzen der Weisungsbefugnis liegen im Rahmen der Gesetze und der beamtenrechtlichen Grundsätze. (Weisungsbefugnis)

  • Fürsorgepflicht: Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Diese Pflicht umfasst beispielsweise den Schutz der Gesundheit, die Gewährung angemessener Arbeitsbedingungen und die Unterstützung bei persönlichen Problemen. (Fürsorgepflicht)

  • Besoldung und Versorgung: Der Dienstherr ist verpflichtet, seinen Beamten eine angemessene Besoldung zu zahlen und für deren Altersversorgung zu sorgen. (Besoldung, Versorgung)

  • Beamtenverhältnis: Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das den Beamten in einer besonderen Weise an den Staat bindet. (Beamtenverhältnis)