Der "Daschner-Prozess" bezieht sich auf den Fall Magnus Gäfgen, der im Jahr 2002 in Deutschland stattfand. Der Justizangestellte Magnus Gäfgen hatte den kleinen Jungen Jakob von Metzler entführt und ermordet. Der Prozess erregte großes Aufsehen und führte zu einer Debatte über die Anwendung von Folter und rechtlichen Grenzen bei der Verhörung von Verdächtigen.
Im Rahmen des Daschner-Prozesses beauftragte der Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner einen Beamten damit, Gäfgen während der Verhöre zu drängen und zu bedrohen, um Informationen über den Verbleib des Jungen zu erhalten. Dabei wurde Gäfgen auch mit Folter gedroht.
Daschner argumentierte, dass er als Polizeibeamter eine besondere Verantwortung habe, das Leben des entführten Kindes zu schützen, und dass er daher zu solchen drastischen Maßnahmen greifen könne. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte sowohl Gäfgen als auch Daschner wegen Verstoßes gegen das Folterverbot.
Der Daschner-Prozess führte zu einer intensiven Diskussion in Deutschland über das Thema Folter und die ethischen Grenzen der Verhörmethoden von Verdächtigen. Viele Menschen waren besorgt darüber, dass durch das Rechtfertigen von Folterpraktiken ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werden könnte.
Schließlich entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2004, dass Menschenrechte nicht aufgegeben werden können, selbst in Fällen extremster Bedrohung. Der Prozess hatte also letztendlich dazu beigetragen, die rechtlichen Grenzen für das Vorgehen gegen Verdächtige klarer zu definieren und das Verbot von Folter zu bekräftigen.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page