Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Es hat seinen Sitz in Kassel und wurde am 1. Oktober 1954 errichtet.
Das Bundessozialgericht ist als letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts zuständig. Es entscheidet über Revisionen gegen Urteile der obersten Landessozialgerichte sowie über Grundsatzfragen des Sozialrechts.
Die Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht werden vom Bundespräsidenten ernannt. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das Gericht setzt sich aus verschiedenen Senate zusammen, die für unterschiedliche Rechtsbereiche im Sozialrecht zuständig sind.
Das Bundessozialgericht hat eine besondere Bedeutung für die Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung im Sozialrecht. Durch seine Entscheidungen werden wichtige Rechtsgrundsätze festgelegt, die auch für die unteren Instanzen bindend sind.
Das Bundessozialgericht ist eine wichtige Institution im deutschen Rechtssystem und trägt dazu bei, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Bereich des Sozialrechts zu gewährleisten.
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