Das Bundesmeldegesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Vorschriften zur Meldepflicht und Personenstandsführung regelt. Es trat am 1. November 2015 in Kraft und löste das bis dahin geltende Melderechtsrahmengesetz ab.
Das Bundesmeldegesetz regelt unter anderem, dass jeder Einwohner verpflichtet ist, sich bei der An- und Abmeldung bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung erfolgen, bei einem Wegzug innerhalb von zwei Wochen vor dem Auszug. Änderungen wie der Umzug innerhalb der Gemeinde müssen ebenfalls gemeldet werden.
Des Weiteren regelt das Gesetz auch, dass die Meldebehörde bestimmte Daten erheben darf, wie zum Beispiel Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Familienstand. Diese Daten werden in einem Melderegister gespeichert.
Das Bundesmeldegesetz enthält auch Regelungen zum Datenschutz und zur Datenweitergabe. So dürfen persönliche Daten nur für bestimmte Zwecke verwendet werden und müssen nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht werden. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Bei Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder ist je nach Verstoß unterschiedlich.
Das Bundesmeldegesetz dient dazu, die Einwohnerdaten zuverlässig zu erfassen und aktuell zu halten. Es ermöglicht den Behörden einen schnellen Zugriff auf Informationen und dient somit der Verwaltung und Sicherheit im Land.
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