Ein Berufsbetreuer ist eine Person, die vom Betreuungsgericht bestellt wird, um volljährige Menschen zu unterstützen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Die Tätigkeit des Berufsbetreuers ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Die Aufgaben eines Berufsbetreuers sind vielfältig und richten sich nach dem individuellen Bedarf des Betreuten. Dazu können gehören:
Bestellung und Aufsicht:
Die Bestellung eines Berufsbetreuers erfolgt durch das Betreuungsgericht. Das Gericht prüft, ob eine Betreuung erforderlich ist und wählt den Betreuer aus. Das Gericht übt auch die Aufsicht über den Betreuer aus. Der Betreuer muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten.
Eignung und Qualifikation:
Es gibt keine formelle Ausbildung zum Berufsbetreuer. Wichtige Voraussetzungen sind jedoch:
Vergütung:
Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Diese richtet sich nach dem Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG) und wird in der Regel aus dem Vermögen des Betreuten gezahlt. Ist der Betreute mittellos, übernimmt der Staat die Kosten.
Alternativen zur Betreuung:
Bevor ein Betreuer bestellt wird, prüft das Gericht, ob es mildere Mittel gibt, die dem Betroffenen helfen können, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu gehören beispielsweise:
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen als allgemeiner Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Einzelfall sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder einen Betreuungsverein wenden.
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