Was ist beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Obergrenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden.

Die genaue Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt und hängt von der Entwicklung der Lohn- und Gehaltsstrukturen ab. Für das Jahr 2021 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern (inklusive Berlin) in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich 7.100 Euro und jährlich 85.200 Euro. In den alten Bundesländern beträgt sie monatlich 7.100 Euro und jährlich 85.200 Euro.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze nur bis zu diesem Limit Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Verdienen sie mehr, werden keine weiteren Beiträge auf das darüber liegende Einkommen erhoben. Dies führt zu einer Begrenzung der Beiträge und somit zu einer Deckelung der Sozialversicherungsleistungen für Personen mit höheren Einkommen.

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung, also für Angestellte, Arbeiter, Beamte sowie bestimmte Selbstständige und freiwillig Versicherte. Sie beeinflusst auch die Höhe der Pflichtbeiträge für die Krankenversicherung der Rentner und die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass es noch weitere Beitragsbemessungsgrenzen gibt, zum Beispiel für die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Diese können von den oben genannten Werten abweichen.