Behindertenparkplätze
Behindertenparkplätze sind speziell ausgewiesene Parkplätze, die Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Sie sollen ihnen den Zugang zu öffentlichen und privaten Einrichtungen erleichtern.
Wer darf auf Behindertenparkplätzen parken?
- Personen mit einem gültigen EU-Parkausweis für Behinderte. Der Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein.
- In einigen Ländern und Regionen gibt es auch nationale Parkausweise mit ähnlicher Gültigkeit.
Merkmale von Behindertenparkplätzen:
- Größe: Sie sind in der Regel breiter als normale Parkplätze, um das Ein- und Aussteigen mit Gehhilfen oder Rollstühlen zu ermöglichen.
- Kennzeichnung: Sie sind deutlich mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet.
- Lage: Sie befinden sich in der Nähe von Eingängen und Aufzügen, um kurze Wege zu gewährleisten.
Missbrauch:
Das Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Wichtige Hinweise:
- Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person im Fahrzeug mitfährt.
- Die Regeln für Behindertenparkplätze können je nach Land oder Region variieren.
- Es ist wichtig, die örtlichen Bestimmungen zu beachten.