Was ist bedarfsgemeinschaft?

Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie beschreibt eine Wirtschaftsgemeinschaft von Personen, die gemeinsam wirtschaften und deren Einkommen und Vermögen bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit eines einzelnen Mitglieds herangezogen wird.

Wesentliche Merkmale einer Bedarfsgemeinschaft:

  • Gemeinsames Wirtschaften: Die Mitglieder wirtschaften gemeinsam aus einem Topf, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Verantwortungsgemeinschaft: Die Mitglieder stehen füreinander ein und unterstützen sich gegenseitig.
  • Enge Beziehungen: Es besteht in der Regel eine enge persönliche Beziehung zwischen den Mitgliedern.

Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft:

  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Dies ist die Person, die Arbeitslosengeld II beantragt.
  • Ehepartner oder eheähnliche Partner: Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, gelten als Partner.
  • Eltern oder Elternteile eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren: Diese werden zur Bedarfsgemeinschaft gezählt, sofern das Kind im selben Haushalt lebt.
  • Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren: Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben und selbst erwerbsfähig sind, zählen ebenfalls zur Bedarfsgemeinschaft.
  • Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Diese werden Ehepartnern gleichgestellt.

Bedeutung für Sozialleistungen:

Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Sozialleistungen. Das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass der Leistungsanspruch des Einzelnen reduziert oder ganz ausgeschlossen wird, wenn die Bedarfsgemeinschaft über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt.

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