Eine Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie beschreibt eine Wirtschaftsgemeinschaft von Personen, die gemeinsam wirtschaften und deren Einkommen und Vermögen bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit eines einzelnen Mitglieds herangezogen wird.
Wesentliche Merkmale einer Bedarfsgemeinschaft:
Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft:
Bedeutung für Sozialleistungen:
Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Sozialleistungen. Das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass der Leistungsanspruch des Einzelnen reduziert oder ganz ausgeschlossen wird, wenn die Bedarfsgemeinschaft über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt.
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