Eine Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht und bezieht sich auf eine Gruppe von Personen, die zusammen in einem Haushalt leben und zusammen finanziell für ihren Lebensunterhalt verantwortlich sind. In Deutschland ist die Bedarfsgemeinschaft relevant für Leistungen wie Hartz IV (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe.
In einer Bedarfsgemeinschaft werden die Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder zusammengerechnet, um den Bedarf an Sozialleistungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen eines Partners oder einer Partnerin, der Kinder oder anderer im Haushalt lebender Personen bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt werden.
Die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen sich gegenseitig finanziell unterstützen, und es besteht eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung. Dies bedeutet, dass Familienmitglieder für den Lebensunterhalt derjenigen in der Bedarfsgemeinschaft aufkommen müssen, die selbst nicht oder nur eingeschränkt dazu in der Lage sind. Wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft über Vermögen oder Einkommen verfügt, kann dies die Höhe der Sozialleistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beeinflussen.
Das Konzept der Bedarfsgemeinschaft soll sicherstellen, dass Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, auch gemeinsam für ihren Lebensunterhalt sorgen. Dies soll verhindern, dass einzelne Personen innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft unterversorgt sind und gleichzeitig mögliche Missbrauchsfälle bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen verhindern.
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