Apothekenpflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die nur in Apotheken und unter Aufsicht von Apothekern verkauft werden dürfen. Im Gegensatz zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind sie ohne ärztliche Verordnung erhältlich, aber dennoch nicht frei verkäuflich.
Zweck der Apothekenpflicht:
Kennzeichnung:
Apothekenpflichtige Arzneimittel sind in der Regel durch einen entsprechenden Hinweis auf der Verpackung gekennzeichnet (z.B. "Apothekenpflichtig").
Beispiele für apothekenpflichtige Arzneimittel:
Unterschied zur Freiverkäuflichkeit:
Freiverkäufliche Arzneimittel sind außerhalb von Apotheken erhältlich, beispielsweise in Drogeriemärkten oder Supermärkten. Sie gelten als weniger risikoreich und erfordern keine pharmazeutische Beratung.
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