Was ist apothekenpflichtig?

Apothekenpflichtige Arzneimittel

Apothekenpflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die nur in Apotheken und unter Aufsicht von Apothekern verkauft werden dürfen. Im Gegensatz zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind sie ohne ärztliche Verordnung erhältlich, aber dennoch nicht frei verkäuflich.

Zweck der Apothekenpflicht:

  • Sicherstellung der Beratung: Apotheker können Patienten über die richtige Anwendung, Dosierung, mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufklären.
  • Missbrauch verhindern: Die Apothekenpflicht soll dazu beitragen, den Missbrauch von Arzneimitteln zu verhindern.
  • Qualitätssicherung: Durch den Verkauf in Apotheken wird sichergestellt, dass die Arzneimittel fachgerecht gelagert und kontrolliert werden.

Kennzeichnung:

Apothekenpflichtige Arzneimittel sind in der Regel durch einen entsprechenden Hinweis auf der Verpackung gekennzeichnet (z.B. "Apothekenpflichtig").

Beispiele für apothekenpflichtige Arzneimittel:

  • Bestimmte Schmerzmittel (z.B. Ibuprofen in höheren Dosierungen)
  • Hustensäfte und -tropfen
  • Nasensprays
  • Mittel gegen Pilzerkrankungen der Haut
  • Einige pflanzliche Arzneimittel

Unterschied zur Freiverkäuflichkeit:

Freiverkäufliche Arzneimittel sind außerhalb von Apotheken erhältlich, beispielsweise in Drogeriemärkten oder Supermärkten. Sie gelten als weniger risikoreich und erfordern keine pharmazeutische Beratung.