Was ist annektion?
Annexion
Annexion (von lateinisch annexio „Anfügung, Angliederung“) bezeichnet die gewaltsame und völkerrechtswidrige Aneignung fremden Staatsgebiets durch einen Staat. Die Annexion unterscheidet sich von der Zession (Abtretung), bei der die Gebietsübertragung auf einem Vertrag zwischen den betroffenen Staaten beruht.
Wesentliche Merkmale:
- Gewaltsame Aneignung: Die Annexion erfolgt in der Regel unter Anwendung von militärischer Gewalt oder durch die Androhung derselben.
- Völkerrechtswidrigkeit: Annexionen verstoßen gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Gewaltverbot und das Souveränitätsprinzip.
- Einseitige Handlung: Die Annexion ist eine einseitige Handlung des annektierenden Staates, ohne Zustimmung des betroffenen Staates.
- Ziel: Eingliederung: Ziel ist die dauerhafte Eingliederung des annektierten Gebiets in das Staatsgebiet des annektierenden Staates.
Rechtliche Aspekte:
- Annexionen sind nach dem modernen Völkerrecht grundsätzlich verboten (Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta).
- Annexionen werden von der internationalen Gemeinschaft in der Regel nicht anerkannt. Dies führt oft zu Sanktionen und diplomatischem Druck.
- Die Einwohner des annektierten Gebiets sind völkerrechtlich besonders geschützt.
Beispiele für Annexionen (historisch und aktuell):
- Die Annexion Elsass-Lothringens durch das Deutsche Reich (1871).
- Die Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich (1938), der sogenannte Anschluss.
- Die Annexion der Krim durch Russland (2014).
- Die israelische Annexion der Golanhöhen (1981).
Verwandte Begriffe:
- Okkupation: Besetzung fremden Staatsgebiets, die nicht zwingend auf eine Annexion abzielt.
- Zession: Vertragliche Abtretung von Staatsgebiet.
- Irredentismus: Politische Bewegung, die die Angliederung von Gebieten anstrebt, in denen sich Angehörige der eigenen Nation befinden.
Weiterführende Informationen: