Was ist hauptkommissar?

Hauptkommissar: Informationen

Der Hauptkommissar ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für Beamte im höheren Dienst der Polizei. Es handelt sich um einen Rang innerhalb der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, also dem gehobenen Dienst.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

Beförderung:

Die Beförderung zum Hauptkommissar setzt in der Regel eine erfolgreiche Bewährung als Polizeikommissar und eine entsprechende Leistung voraus. Sie ist oft mit der Übernahme von Führungsaufgaben verbunden. Die Beförderung erfolgt nach bestimmten Kriterien und Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Beförderung)

Besoldung:

Hauptkommissare werden nach Besoldungsgruppe A11 oder A12 des Bundesbesoldungsgesetzes oder der entsprechenden Landesbesoldungsgesetze besoldet. Die genaue Höhe der Besoldung ist abhängig von Dienstalter, Familienstand und weiteren Faktoren. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Besoldung)