Was ist der staatsanwalt?

Staatsanwalt (Deutschland)

Ein Staatsanwalt ist in Deutschland ein Jurist und ein Beamter des Staates, der im Namen des Staates die Strafverfolgung betreibt. Er ist Teil der Staatsanwaltschaft, die eine unabhängige Behörde innerhalb der Justiz ist.

Wesentliche Aufgaben und Befugnisse:

  • Ermittlungsverfahren: Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf eine Straftat. Er kann die Polizei mit Ermittlungen beauftragen, Zeugen vernehmen und Beweismittel sichern.
  • Anklageerhebung: Wenn der Staatsanwalt aufgrund der Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht sieht, erhebt er Anklage beim zuständigen Gericht.
  • Vertretung des Staates im Strafprozess: Im Strafprozess vertritt der Staatsanwalt den Staat und plädiert für eine angemessene Strafe.
  • Vollstreckung von Strafen: Der Staatsanwalt ist auch für die Vollstreckung von Strafen zuständig.

Weisungsgebundenheit und Unabhängigkeit:

Staatsanwälte sind grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Allerdings unterliegen sie dem Legalitätsprinzip, d.h. sie sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat zu ermitteln. Sie sind nicht an Weisungen der Regierung oder anderer politischer Akteure gebunden, die das Ermittlungsverfahren selbst betreffen. Die politische Weisungsfreiheit betrifft also nicht die Einleitung eines Verfahrens.

Hierarchie:

Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch aufgebaut, mit Generalstaatsanwälten an der Spitze der jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke.

Rechtsgrundlagen:

Die Tätigkeit des Staatsanwalts ist im Wesentlichen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.