Ein Staatsanwalt ist in Deutschland ein Jurist und ein Beamter des Staates, der im Namen des Staates die Strafverfolgung betreibt. Er ist Teil der Staatsanwaltschaft, die eine unabhängige Behörde innerhalb der Justiz ist.
Wesentliche Aufgaben und Befugnisse:
Weisungsgebundenheit und Unabhängigkeit:
Staatsanwälte sind grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Allerdings unterliegen sie dem Legalitätsprinzip, d.h. sie sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat zu ermitteln. Sie sind nicht an Weisungen der Regierung oder anderer politischer Akteure gebunden, die das Ermittlungsverfahren selbst betreffen. Die politische Weisungsfreiheit betrifft also nicht die Einleitung eines Verfahrens.
Hierarchie:
Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch aufgebaut, mit Generalstaatsanwälten an der Spitze der jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke.
Rechtsgrundlagen:
Die Tätigkeit des Staatsanwalts ist im Wesentlichen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
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