Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie die Beziehungen zwischen verschiedenen staatlichen Organen untereinander. Im Gegensatz zum Privatrecht, das die Beziehungen zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten regelt, ist das öffentliche Recht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet, in dem der Staat Hoheitsgewalt ausübt.
Wichtige Bereiche des öffentlichen Rechts sind:
Das öffentliche Recht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt, um den sich ändernden gesellschaftlichen und politischen Bedingungen gerecht zu werden.
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